Wir sind eine eigenständige Beratungsstelle und betreuen seit 1992 erfolgreich Mitglieder in den Regionen Parchim, Lübz, Hagenow, Lübtheen und Neuruppin, jetzt
in Steuersachen bei ausschließlichen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften wenn die Einnahmen
insgesamt EUR 9.000/ 18.000 im Jahr nicht übersteigen
in Kindergeldsachen, nach Abschnitt X EStG
bei Investitionszulage nach §§ 3 u. 4. InvZulG 1999
bei der Eintragung von Freibeträgen
bei der Übernahme des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d des EStG,
soweit er gesondert festgestellt wird.
Vorraussetzung für die Nutzung unseres Angebots ist die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein “Vereinigte Lohnsteuerhilfe” e.V. Mitglied können werden: Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Unterhaltsempfänger.Die Beiträge sind sozial verträglich gestaffelt